FAQ PANO

 

Registrierung

  • Wie kann ich mich registrieren?

    Unter diesem Link können Sie Ihre Einrichtung registrieren (https://abrechnung.hospiz.at/registrierung/ ). Sie können sich entweder als Träger mit mehreren Einrichtungen registrieren oder als einzelne Einrichtung. Für die Registrierung benötigen Sie im 1.Schritt eine Ansprechperson für PANO sowie eine Mail-Adresse. Diese Person erhält eine E-Mail mit einem Registrierungslink. Damit erfolgt ein Einstieg in das PANO-System. Hier werden die Daten der Einrichtung erfasst, das sind Adress- und Bankdaten. Es müssen alle Daten erfasst wurden, damit Anträge für den Kostenersatz gestellt werden können. HOSPIZ ÖSTERREICH kann Userdaten nicht ändern.

 

  • Kann HOSPIZ ÖSTERREICH die Daten der Einrichtungen korrigieren?

    HOSPIZ ÖSTERREICH kann die Daten der registrierten Einrichtung oder Ansprechperson nicht bearbeiten. Wenn eine Änderung notwendig ist, zB. bei den Bankdaten, so kann diese von der registrierten Person selbstständig durchgeführt werden. Dafür loggen Sie sich auf der Einreichplattform ein, die Änderung Ihrer Daten ist im Menüpunkt „Mein Bereich“, Untermenü „Meine Daten“ zu finden.

 

  • Was ist, wenn der Einrichtungstyp nicht gelistet ist?

    Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt unter abrechnung@hospiz.at Kontakt auf.

 

  • Wie ändere ich die Daten der Einrichtung oder mein Passwort?

    Wenn eine Änderung notwendig ist, zB. bei den Bankdaten, so kann diese von der registrierten Person selbstständig durchgeführt werden. Dafür loggen Sie sich in die Einreichplattform ein, die Änderung Ihrer Daten ist im Menüpunkt „Mein Bereich“, Untermenü „Meine Daten“ zu finden.

 

 

Beschaffung

  • Wer stellt das Rezept aus?

    Die von der Österreichischen Palliativgesellschaft benannten Palliativen Notfallmedikamente können von niedergelassenen Ärzt:innen* mittels einer „pro institutione“ Verschreibung durch den Träger/die Einrichtung beschafft werden. Angestellte Ärzt:innen beziehen diese über die Anstaltsapotheke „pro institutione“. Damit können alle sechs benannten Palliativen Notfallmedikamente patient:innenunabhängig in der Einrichtung gelagert werden.
    1. Die Beschaffung vom suchtgifthaltigen Arzneimittel (SG-AM) „Vendal®“ erfolgt nach ärztlicher Verschreibung inkl. Suchtgiftvignette „pro institutione“ (Suchtgiftvignetten erhältlich über zuständige Bezirksverwaltungsbehörde)
    2. Die Beschaffung der anderen fünf Palliativen Notfallmedikamente, erfolgt entweder
      a) direkt durch Arzt/Ärztin für seinen/ihren Berufsbedarf in der Einrichtung
      b) oder durch ärztliche Verschreibung „pro institutione“.

 

  • Wie muss das Rezept ausgestellt sein?

    Statt dem Namen des Patienten/der Patientin wird „pro institutione“ eingefügt, als Adresse wird die Adresse der Einrichtung eingesetzt.

 

Verabreichung

  • Wie darf ein Medikament aus dem PANO-Depot verabreicht werden?

    Nach Indikationsstellung und bei vorliegender Krisensituation können diese Medikamente den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausgegeben werden. Der konkrete Prozess der Bevorratung und Ausgabe wird in der Einrichtung bzw. mit dem Träger festgelegt. Für den Einzelfall ist es wichtig, dass die Medikamente vorrätig sind, um bei Bedarf die Krise mit diesen vorab besprochenen Maßnahmen gut meistern zu können. Die Prozesse werden in den Einrichtungen geregelt, erfasst und evaluiert.

 

  • Dürfen alle in der Einrichtung tätigen Ärzt:innen auf das PANO-Depot zugreifen?

    Ja, die Medikamente können von allen im Haus tätigen Mediziner:innen zu Ausgabe verwendet werden.

 

  • Wie ist der “Notfall” definiert? Wann darf ein Medikament aus dem PANO-Depot verwendet und abgerechnet werden?

    Immer dann, wenn in einer unvorhersehbaren Situation der Einsatz eines Medikamentes aus dem PANO-Depot zur Symptomlinderung und Lebensqualitätsverbesserung indiziert ist, kann unmittelbar auf das Depot zugegriffen werden. Bei der ehestmöglichen Visite ist   das benötigte Medikament patientenbezogen zu rezeptieren und wie üblich über die Kasse abzurechnen. Die Refundierung der Palliativen Notfallmedikamente ist für jene Situationen, in denen eine vorausschauende Planung nicht möglich war.

 

Medikamente

  • Was tue ich, wenn ein Medikament nicht gelistet ist?
    1. Wenn ein Medikament mit einem von der OPG benannten Wirkstoff nicht gelistet ist, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf thalinger@hospiz.at
    2. Medikamente mit anderen Wirkstoffen können nicht refundiert werden, außer ein gleichwertiges Medikament ist nicht verfügbar.
    3. Weitere Darreichungsformen und Packungsgrößen können nur durch HOSPIZ ÖSTERREICH in der Einreichliste ergänzt werden – bitte um Kontaktaufnahme thalinger@hospiz.at

 

  • Was ist, wenn ein Medikament nicht lieferbar ist?

    Wenn wir darüber informiert sind, finden Sie hier die aktuellen Informationen dazu, wie vorzugehen ist und welche Ersatzprodukte abgerechnet werden können. Wenn sie hier keine Information dazu finden, bitten wir Sie mit uns in Kontakt zu treten.

 

Abrechnung

  • Wie erfolgt der Kostenersatz für eine Einreichung?

    Zuerst muss eine Registrierung erfolgen. Wenn diese abgeschlossen ist, kann die Ansprechperson über ihr persönliches Login auf der Seite https://abrechnung.hospiz.at/über „Mein Bereich“ in das PANO-System einsteigen. Nach dem Login wird die Seite „Meine Vorgänge“ angezeigt. Hier können Sie Ihre bisherigen Vorgänge einsehen und einen neuen Vorgang starten.

 

  • Welche Dokumente und Informationen brauche ich, um einen Kostenersatz zu bekommen?

    Für einen Kostenersatz benötigen Sie die Rechnung der Apotheke, wo Sie die Palliativen Notfallmedikamente gekauft haben. Die Daten auf der Rechnung müssen mit den eingegebenen Informationen übereinstimmen. Nur dann kann der Betrag refundiert werden.

    Für den ersten Einkauf eines Medikaments geben Sie bei der Erfassung „Erstausstattung“ an. Bei den Nachkäufen benötigen Sie die Information, wievielen Patient:innen das jeweilige Medikament verabreicht wurde. Ist das zuletzt gekaufte Medikament abgelaufen, so ist auch das anzugeben.

    Die Liste der Medikamente, die zur Kostenrefundierung eingereicht werden können, finden Sie hier:https://www.hospiz.at/fachwelt/pall_notfallmedikation/

 

  • Wie gebe ich die Packungsanzahl der Medikamente ein?

    Wenn Sie von einem Medikament mehrere Packungen gemeinsam gekauft haben, so geben Sie bei der Vorgangserfassung jede Packung einzeln an, weil für jede Packung auch angegeben werden muss, ob es sich um die „Erstausstattung“ für dieses Medikament handelt. Bei einer Nachbestellung ist weiters anzugeben, ob die vorherige Bestellung dieses Medikaments an Patient:innen (Anzahl ist anzugeben) verabreicht wurde oder das Medikament abgelaufen ist.

 

  • Wird der Brutto- oder der Nettobetrag refundiert?

    Es wird der Nettobetrag der Medikamente refundiert.
    Sollte Ihre Einrichtung gemeinnützig sein und daher nicht vorsteuerabzugsberechtigt, so senden Sie bitte eine diesbezügliche Bestätigung an abrechnung@hospiz.at. Ihre Einrichtung erhält dann den Bruttobetrag ersetzt.

 

  • Wie lange dauert es bis die Rechnungsbeträge refundiert werden?

    Der eingereichte Vorgang wird zuerst geprüft. Es werden die beantragten Medikamente mit der vorgelegten Rechnung abgeglichen. Bei Unklarheiten erfolgt eine Rückfrage per E-Mail. Wenn alles geklärt ist, erfolgt die Refundierung innerhalb von 3 Wochen.

 

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gefördert.

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